Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: April 2024)

§ 1 Geltungsbereich

1. Für alle Rechtsgeschäfte und Leistungen der WNLINE Kontaktmanager GmbH gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der WNLINE Kontaktmanager GmbH. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden, die die WNLINE Kontaktmanager GmbH nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, haben keine Gültigkeit. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden unsere Dienstleistung vorbehaltlos erbringen.

§ 2 Vertragsgegenstand, Abschluss

1. Die WNLINE Kontaktmanager GmbH erbringt dem Kunden zu den nachstehenden Bedingungen Telefonmarketing-Dienstleistungen, insbesondere Telefon- und Mail-Aktionen. Vereinbart werden können Testphasen, Paketpreise, Stundenvergütung oder Erfolgsvergütungen, Leistungen mit und ohne Stufen. Gegenstand des Vertrages ist eine Geschäftsbesorgung. Gegenstand ist die vereinbarte Leistung, nicht ein Erfolg. Die WNLINE Kontaktmanager GmbH wird die Leistung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausführen. Sämtliche Angebote sind freibleibend und werden erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch die WNLINE Kontaktmanager GmbH verbindlich. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag schriftlich niedergelegt.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden, Annahmeverzug, Kündigung

1. Der Kunde wird der WNLINE Kontaktmanager GmbH auch ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorlegen und die WNLINE Kontaktmanager GmbH von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis setzen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der WNLINE Kontaktmanager GmbH bekannt werden.

2. Kommt der Kunde dieser oder einer anderen ihm obliegenden Mitwirkungspflicht nicht nach oder kommt er mit der Annahme der von der WNLINE Kontaktmanager GmbH angebotenen Leistungen in Verzug, so hat die WNLINE Kontaktmanager GmbH Anspruch auf Ersatz der ihr durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schäden. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist unter Kündigungsandrohung ist die WNLINE Kontaktmanager GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

3. Kündigt der Kunde den Auftrag vor Beginn der Ausführung, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so hat er der WNLINE Kontaktmanager GmbH die bis zum Kündigungszeitpunkt angefallenen Auslagen sowie eine zusätzliche Pauschale zu zahlen. Die Pauschale beträgt 10% des Auftragswertes bei Kündigung vor dem festgelegten Beginn, oder während des Projektverlaufes.

4. Soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, gelten für den Fall einer Kündigung eines Auftrags, der kein Dauerauftrag ist, nach Beginn der Ausführung die folgenden Bestimmungen:

Kündigt der Kunde, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so behält die WNLINE Kontaktmanager GmbH den Anspruch auf die volle vereinbarte, hilfsweise übliche, Vergütung. Sie muss sich jedoch das anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
Kündigt der Kunde aus wichtigem Grund, der auf vertragswidrigem Verhalten der WNLINE Kontaktmanager GmbH beruht, hat die WNLINE Kontaktmanager GmbH Anspruch auf Vergütung der bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen, es sei denn, dass diese für den Kunden infolge der Kündigung keinen Wert haben.
Kündigt die WNLINE Kontaktmanager GmbH aus wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, so gilt Punkt 1 von Punkt 5 entsprechend.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
5. Ein Dauerauftrag kann, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes nur unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

§ 4 Preise, Änderungen, Zahlungsweise, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

1. Preise verstehen sich stets als Nettopreise, d.h. zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preise verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, in Euro. Aufwendungen für Reisekosten etc. hat der Kunde, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, zu ersetzen.

2. Telefonische Personalgewinnung: Die Erfolgsprämie für Einstellungen wird fällig, sobald der Interessent/Bewerber seinen Arbeitsvertrag bei unserem Auftraggeber oder seinem Kooperationspartner unterschrieben hat.

3. Bei einer vereinbarten Stundenvergütungsvariante gilt und ist eine Testphase vereinbart, so wird der weitere Stundenaufwand auf der Basis der Erfahrungswerte der Testphase in Anlehnung an die Angaben im Angebot von der WNLINE Kontaktmanager GmbH festgelegt. Sollte die WNLINE Kontaktmanager GmbH feststellen, dass dieser festgelegte weitere Stundenaufwand voraussichtlich nicht ausreichen wird, so wird die WNLINE Kontaktmanager GmbH dies dem Kunden unverzüglich unter Angabe des weiteren Stundenbedarfs mitteilen. Bei Aufträgen mit Stundenvergütung kann der Kunde den weiteren Stundenaufwand binnen einer Woche nach Zugang der Mitteilung schriftlich ablehnen. In diesem Fall wird der Auftrag nach Ableistung der festgelegten Stunden beendet und abgerechnet. Bei Aufträgen mit Pauschalpreis ist die WNLINE Kontaktmanager GmbH berechtigt, bei einem von den Angaben im Angebot wesentlich abweichenden Stundenaufwand angemessene Preisänderungen vorzunehmen. Wesentlich ist eine Überschreitung der festgelegten Stunden um 5 Stunden, mindestens jedoch um 5%.

4. Die Rechnungslegung erfolgt bei Aufträgen mit mehreren Stufen jeweils nach Abschluss der entsprechenden Stufe. Bei Daueraufträgen erfolgt die Rechnungslegung nach Absprache wöchentlich, 14-täglich oder monatlich. Als Rechnungsanhang werden dem Kunden Reports übersandt, welche die erbrachten Dienstleistungen sowie Aufwendungen in Übersichtsform darstellen.

5. Die Zahlung hat, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sofort bzw. innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug so zu erfolgen, dass der WNLINE Kontaktmanager GmbH der volle Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Bei Zahlungsverzug sind – unabhängig von der Geltendmachung weiterer Verzugsschäden – Verzugszinsen ab Fälligkeit mindestens in der für Kaufleute geltenden Höhe gemäß § 352, 353 HGB zu zahlen.

6. Bei Zahlungsverzug ist die WNLINE Kontaktmanager GmbH nach Setzung einer Nachfrist von sieben Werktagen mit Ablehnungsandrohung zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt. § 3 Ziffer 5, gilt entsprechend.

7. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

8. Schließt der Auftraggeber und/oder Kooperationspartner zukünftig mit einem von der WNLINE Kontaktmanager GmbH vorgeschlagenen Kandidaten einen Vertrag zur Festeinstellung oder für ein anderes Vertragsverhältnis ab, gilt die vereinbarte Einstellungspauschale im Vertrag und wird zur Zahlung fällig. Der Honoraranspruch entsteht unabhängig davon, in welcher Position der durch die WNLINE Kontaktmanager GmbH vorgeschlagene Kandidat beim Auftraggeber eingestellt bzw. eingesetzt wird. Insbesondere entsteht der Honoraranspruch der WNLINE Kontaktmanager GmbH auch dann, wenn der Kandidat in einer anderen Position eingestellt bzw. eingesetzt wird, als für, für die die WNLINE Kontaktmanager GmbH den Kandidaten vorgeschlagen hat.

9. Wird durch erstmaligen Erhalt von Ergebnissen über den Kandidaten durch die WNLINE Kontaktmanager GmbH, oder im Falle der Vorstellung eines Kandidaten durch die WNLINE Kontaktmanager GmbH, oder nach einem durch die WNLINE Kontaktmanager GmbH vermittelten Vorstellungstermin mit dem Kandidaten, oder nach der sonstigen Herstellung eines Kontakts mit dem Kandidaten durch die WNLINE Kontaktmanager GmbH durch den Auftraggeber mit dem Kandidaten ein Vertrag zur Festanstellung bzw. ein anderer Vertrag abgeschlossen, entsteht der Honoraranspruch der WNLINE Kontaktmanager GmbH gegenüber dem Auftraggeber. Der Honoraranspruch entsteht unabhängig davon, ob der WNLINE Kontaktmanager GmbH eine schriftliche Bestätigung über die Zusendung von Unterlagen, Vorstellung oder Herstellung eines Kontakts durch den Auftraggeber vorlag.

10. Der Honoraranspruch entsteht ebenfalls, wenn der Kandidat im Konzern des Auftraggebers — bspw. bei einer anderen Konzerntochter oder Konzernmutter — eingestellt wird. Unerheblich ist dabei, ob der vorgeschlagene Kandidat für die ursprünglich vorgesehene Position oder eine andere Position eingestellt wird.

  1. Der Honoraranspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der Kandidat ein Vertragsverhältnis kündigt.

§ 5 Haftung

1. Die WNLINE Kontaktmanager GmbH sowie ihre Mitarbeiter telefonieren stets im Namen und im Auftrag des Kunden, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

2. Die WNLINE Kontaktmanager GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Falle ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Soweit vorstehend nicht etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Die WNLINE Kontaktmanager GmbH haftet nicht für Nichtzustandekommen von Besuchsterminen.

3. Die dem Auftraggeber von der WNLINE Kontaktmanager GmbH überlassenen Ergebnisse und Informationen zu Kandidaten sind ausschließlich für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Ergebnisse und Informationen über die Kandidaten — weder im Original noch in Kopie — an Dritte weiterzugeben. Mit der Übergabe an Dritte, haftet der Empfänger des Kandidaten und verpflichtet sich zur Übernahme der offenen Forderungen, die sich aus diesem laufenden Auftrag ergeben und ist damit zur Zahlung verpflichtet.

4. Im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten Leistung haftet die WNLINE Kontaktmanager GmbH dem Kunden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

5. Mehrere Vertragspartner haften als Gesamtschuldner.

§ 6 Vertraulichkeit

1. Die WNLINE Kontaktmanager GmbH sowie ihre Mitarbeiter werden über alle Tatsachen und Umstände, die ihnen im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags bekannt gegeben werden, Stillschweigen bewahren, es sei denn, der Kunde entbindet sie von der Schweigepflicht.

§ 7 Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen, Datenschutz, Ehrenkodex

1. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen des Vertrages sowie Zusicherungen bedürfen der Schriftform. Personenbezogene Daten werden elektronisch gespeichert. Die WNLINE Kontaktmanager GmbH ist an die Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes gebunden.

§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Düsseldorf.

2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine andere angemessene Regelung treffen, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien unter Berücksichtigung der mit dem Vertrag verfolgten Zwecke gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit bedacht hätten.